Treu-Union Steuerberatung

Liebhaberei: das müssen Unternehmen wissen

Auf einen Blick – Wenn eine steuerpflichtige Person eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausübt, gilt das laut Steuerrecht als Liebhaberei. – Das Finanzamt überprüft Unternehmen und Selbstständige, die über mehrere Jahre Verluste oder Gewinne von weniger als 410 Euro jährlich erwirtschaften. – Um einer Einstufung als Liebhaberei vorzubeugen, ist es entscheidend nachweisen zu können, dass eine … Weiterlesen