Treu-Union Steuerberatung

Konsolidierung – was bedeutet das eigentlich? 

Consolidare – das ist Latein, klingt grundsolide und bildet die Basis für den Begriff „Konsolidierung“. Obwohl viele das Wort kennen dürften, ist seine Bedeutung breiter als die meisten wissen. Denn von „Konsolidierung“ spricht man sowohl im Finanzwesen als auch in der allgemeinen Betriebswirtschaft sowie bei öffentlichen Haushalten

Konsolidierung Definition – oder Definitionen 

Im Finanzwesen bedeutet Konsolidierung vor allem, kurzfristige Schulden in langfristige umzuwandeln. Daneben umfasst der Begriff laut Definition im Bankenlexikon aber auch noch die Zusammenfassung älterer Anleihen in eine neue Anleihe, die sogenannte Konversionsanleihe. Außerdem spielt „Konsolidierung“ auch für die Bankenaufsicht begrifflich eine Rolle: Hier umschreibt sie die Zusammenfassung aller von einem Kreditinstitut und seinen inländischen sowie ausländischen Tochtergesellschaften herausgelegten Kredite und die Zusammenfassung der betreffenden Institute in Anwendung der Eigenkapitalgrundsätze. 

An der Börse gibt es ebenfalls den Begriff der Konsolidierung, hier bedeutet er schlichtweg eine Ruhephase nach starken Kursanstiegen oder Kursrückgängen. Was nun aber wieder die Konsolidierung im Schuldner-Gläubiger-Verhältnis angeht, so kann diese auch anlasslos durchgeführt werden und ist nicht zwingend Teil einer Sanierung. Möglich sind als Motivation etwa die Sicherung eines bestimmten Zinssatzes oder die Verbesserung des Bilanzbildes. 

Jenseits von Bank und Börse bedeutet Konsolidierung vereinfacht gesagt, dass sämtliche Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen aller Tochtergesellschaften in einem Konzernabschluss zusammengefasst werden – dies ist dann der „konsolidierte Jahresabschluss“. 

Was bedeutet Konsolidierung? 

Um buchhalterisch eine Konsolidierung durchzuführen, beziehungsweise einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen, werden verschiedene Bereiche zusammengefasst. Das Erste und Wichtigste, was verrechnet wird, ist das Kapital: Bei der Kapitalkonsolidierung werden die Beteiligungen der Muttergesellschaft und den Tochterunternehmen in Form von Kapital verrechnet. 

Ebenfalls zusammengeführt werden Schulden und Forderungen; alle Forderungen und Verbindlichkeiten, die die Konzernunternehmen untereinander haben, werden verrechnet. Daneben steht außerdem noch die Erfolgskonsolidierung: Hier geht es darum, die Gewinne und Verluste, die aus Liefer- und Leistungsbeziehungen der verbundenen Konzernunternehmen entstanden sind, buchhalterisch zu eliminieren. Dasselbe Prinzip findet bei der Konsolidierung der Umsatzerlöse Anwendung: Auch hier werden wieder sämtliche Umsätze eliminiert, die aus Binnenleistungen und -lieferungen stammen. 

Was versteht das Gesetz unter Konsolidierung? 

Die Grundlage für diese konzerninternen Verrechnungen im Rahmen der Konsolidierung liefert das Handelsgesetzbuch, und zwar für jeden der beschriebenen Bereiche in einem eigenen Paragraphen. So sieht § 303 für die Schuldenkonsolidierung vor, dass „Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten“ wegzulassen sind. 

Aus dem zweiten Absatz dieses Paragraphen wird außerdem klar, worum es bei der Konsolidierung überhaupt geht: „die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns“.  

Was die internen Lieferungen und Leistungen und deren Behandlung bei der Konsolidierung betrifft, regelt § 304 HGB: „In den Konzernabschluss zu übernehmende Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beruhen, sind in der Konzernbilanz mit einem Betrag anzusetzen, zu dem sie in der auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellten Jahresbilanz dieses Unternehmens angesetzt werden könnten, wenn die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen auch rechtlich ein einziges Unternehmen bilden würden.“ 

Welche Zeitpunkte sind bei der Konsolidierung relevant? 

In Paragraph 301 beschließt das Handelsgesetzbuch außerdem die grundsätzliche Verrechnung bei der Konsolidierung und klärt die relevanten Zeitpunkte. So heißt es zum einen: „Der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an einem in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen wird mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet.“

Das Eigenkapital sei mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht.  

Stellt ein Mutterunternehmen erstmalig einen Konzernabschluss auf, sind die Wertansätze zum Zeitpunkt der Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluss zugrunde zu legen, soweit das Tochterunternehmen nicht in dem Jahr Tochterunternehmen geworden ist, für das der Konzernabschluss aufgestellt wird. Das Gleiche gilt für die erstmalige Einbeziehung eines Tochterunternehmens. 

Und wenn die Rechnung nicht aufgeht? 

Auch für den Fall, dass durch die Verrechnung Unstimmigkeiten entstehen, hat das Gesetz Vorsorge getroffen: „Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag ist in der Konzernbilanz, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert und, wenn er auf der Passivseite entsteht, unter dem Posten ‚Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung‘ nach dem Eigenkapital auszuweisen“, so das Gesetz.  

Dieser Posten und wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr seien allerdings im Konzernanhang zu erläutern. Ein allgemeines Verrechnungsverbot, das das HGB im Übrigen eigentlich vorsieht, greift im Falle der Konsolidierung nicht. 

Konsolidierung in der Praxis der Wirtschaft 

Im Wirtschaftsleben hat die Konsolidierung im Gegenteil eine hohe praktische Relevanz, das betrifft sowohl den Bereich der Umschuldung als auch den der Konzernkonsolidierung. Letztere ist vor allem aus steuerrechtlichen Gründen wesentlich. Daneben wird der Begriff gelegentlich auch für eine bestimmte Phase in der Unternehmensentwicklung verwendet, nämlich vor allem dann, wenn es darum geht, nach einer Wachstumsphase Strukturen anzupassen. 

Im internationalen Kontext wird der Begriff „Konsolidierung“ im Übrigen nicht unmittelbar übersetzt, sondern mit Restrukturierung, restructuring, oder rescheduling umschrieben. Wie auch immer man aber das Verfahren nennt, allen gemeinsam ist immer ein Ziel: Dinge neu zusammenzufassen, um damit mehr Übersichtlichkeit und vor allem ein Abbild der realen finanziellen Verhältnisse zu schaffen. 

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