Treu-Union Steuerberatung

A1-Bescheinigung bei Dienstreisen möglichst dauerhaft ausstellen lassen

Auf einen Blick: – Beschäftigte mit EU-Staatsbürgerschaft brauchen bei Dienstreisen egal welcher Dauer ins EU-Ausland sowie nach Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz eine A1-Bescheinigung.– Die A1-Bescheinigung bestätigt ihre Absicherung in der deutschen Sozialversicherung. Dies verhindert, dass sie in die Sozialversicherung aller Länder einzahlen müssen, wo sie vorübergehend arbeiten.– Für Beschäftigte ohne EU-Pass … Weiterlesen